Wir bilden Sie gerne in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:
Klasse B
- Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
- max. 8 Fahrgastplätze plus Fahrersitz
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- auch mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.
- Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Klasse BE
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, solange die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Klasse B 96
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beinhaltet alle Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, solange die Kombination eine zulässige Gesamtmasse von 4250 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Klasse AM
- Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Benzinmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotoren und Dieselmotoren
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (ohne die Masse der Batterie bei Elekrofahrzeugen)
- Mindestalter: 15 Jahre
Klasse A1
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Leistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A
- Krafräder (auch mit Beiwagen) mit unbegrenzter Leistung
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzter Leistung
- Midestalter: 24 Jahre
- Mindestalter bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen: 21 Jahre
- Mindestalter bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
Mofa
- Fahrrad mit Hilfsmotor oder Roller
- Hubraum max. 50 ccm
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Mindestalter: 15 Jahre